Die Antwort lautet – JA!
Woran erkennt man zulassungspflichtige Umbausätze?
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Glauben, Hoffen oder Wissen?
Es ist sicherlich nicht illegal die Leistungsparameter eines Steuergerätes selbst umzuprogrammieren, jedoch ohne einen zusätzlichen Nachweis oder einer Konformitätserklärung über die abgeregelte Leistungsangabe und deren Umfang gilt ein Bafang BBS Motorsystem als Zulassungspflichtig! Zusätzlich gilt das Aufkleben einer nicht nachvollziehbaren Angabe einer Leistung als vorsätzliche Täuschung. Daher ist ein selbsthergestellter, erworbenener oder gefälschter CE Aufkleber mit 250W Bezeichnung, ohne einen entsprechenden Nachweis, der Konformitätserklärung des Herstellers, höchst fragwürdig und kann zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen.
Eine CE-Kennzeichnung bestätigt, dass die grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Um die CE-Kennzeichnung anzubringen, muss der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter eine Konformitätserklärung ausstellen, in der bestätigt wird, dass eine Maschine den geltenden Vorschriften entspricht. Ein Videodokumentation oder eine Einbauanleitung ohne Bestätigung eines Fachbetriebs reicht i.d. R. nicht aus.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) gilt jeder, der ein Fahrrad mit einem nachgerüsteten Motor ausstattet, als „Hersteller“ und haftet entsprechend. Die rechtliche Perspektive sieht vor, dass durch die Nachrüstung mit einem elektrischen Antrieb ein neues Produkt entsteht. Als Konsequenz erlöschen beispielsweise Garantieleistungen des ursprünglichen Radherstellers für mögliche Defekte z.B. Rahmenbruch oder Bremsenversagen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass durch den Umbau nicht automatisch die Eigenschaften als Hersteller für die verwendeten Komponenten wie das Motorsystem, der Akku, Rahmen, Räder und Anbauteile übernommen werden. Diese Teile bleiben eigenständige Produkte des jeweiligen Herstellers.
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Auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie werden Leistungsdaten vom Hersteller selbst angegeben. Die Leistung kann daher nur vom Hersteller Bafang selbst, durch einen qualifizierten Fachmann oder durch ein zusätzliches Bauteil bestätigt werden.
Bei einer eigenen Programmierung sollte daher eine Dokumentation bezüglich der Leistung vorliegen. Wir raten zu einer schriftlichen Bestätigung, am besten in Form einer Konformitätserklärung.
Bafang produziert und verkauft die BBS DIY Motoren als Bausatz, versehen mit einer CE-Kennzeichnung bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), jedoch ohne CE für Betriebssicherheit oder detaillierte Leistungsbestätigung. Leider hat in den letzten Jahren der Verkauf mit falschen oder unzureichenden Hinweisen zugenommen und es mangelt an fachlicher Aufklärung und Kompetenz bezüglich der notwendigen Informationenen zum Betrieb und der Sicherheit.
Motoren werden nicht direkt von Bafang an den Endverbraucher verkauft, überwiegend findet der Vertrieb der Waren durch chinesische Händler auf Plattformen wie Amazon, AliExpress, EBay etc. oder im DropShipping-Modell statt. In Deutschland und Österreich beliefert Bafang nur ausgewählte Online-Händler direkt mit BBS Motoren, plant jedoch, einen Ersatzteil Verkauf speziell für Händler in Zukunft zu etablieren und auch direkt kleinere Händler zu beliefern.
Bei einem Umbau oder einer Nachrüstung mit Bafang BBS Mittelmotoren durch einen Händler oder einer Werkstatt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Leistungs- und Funktionsanpassung zum zulassungsfreien Betrieb. Dabei trägt in der Regel der private und / oder der gewerbliche Umrüster die Verantwortung gegenüber Dritten.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) definiert Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung und einer größten Nenndauerleistung von 250 Watt. Die Tretunterstützung endet, wenn eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreicht wird. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bleibt ein nachgerüstetes Fahrrad mit Tretunterstützung ein Fahrrad, benötigt keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungskennzeichen und erfordert keine Fahrerlaubnis.
Unser StVO Modul ist nach geltenden Richtlinien, die Lösung zum Nachweis eines zulassungsfreien Fahrzeugs bzw. Fahrrads mit Bafang BBS DIY Mittelmotor in der Europäischen Union.
Eine angestrebte Norm existiert bereits als Entwurf unter EN 15194 und wurde am 2021-09-24 veröffentlicht. Es ist aus unserer Sicht nur eine Frage der Zeit, bis diese in die Gesetzgebung bzw. Regelungen einfließt. Die Verordnung legt die Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung aller neuen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten fest. Im Zweifelsfall müssen die Motoren nachgerüsteter Fahrräder von einem Gutachter untersucht werden. Jegliche anfallenden Kosten werden dem Besitzer auferlegt, sofern auch nur ein geforderter Wert nicht eingehalten wurde.
Das Unverständniss der Nenndauerleistung!
Das Prüfverfahren nach UN/ECE Regelung Nr. 85 gilt in der Regel für komplette Fahrzeuge der Klassen M und N und nicht für einzelne Maschinen, Bauteile und Zubehör. Diese Regelung spezifiziert Anforderungen und Prüfmethoden zur Bestimmung der Nenndauerleistung und des maximalen Nenndrehmoments von Antriebssystemen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Sie richtet sich hauptsächlich an Hersteller, die komplette Pedelecs (Pedal Electric Cycles) und andere Fahrzeuge herstellen.
Hier sind einige wichtige Punkte zur UN/ECE Regelung Nr. 85:
Die Prüfnorm der Regelung Nr. 85 bezieht sich nicht auf ein Motorsystem eines von privater Hand umgebauten Fahrzeugs. Daher ist der Prüfaufwand der Leistungsfeststellung eines Umbausatzmotors sehr viel einfacher zu bewerten. Grundsätzlich gelten die Herstellerangaben und die maximale Motorleistung. Eine Geschwindigkeit über 25 km/h oder die Möglichkeit zur Leistungssteigerung und eine Funktion eines Gashebels/Daumengas über 6 km/h ist auf öffentlichen Strassenland verboten.
Industrielle Hersteller und Importeure hingegen, die komplette Fahrzeuge (EPAC) in den EU Raum importieren und in den Verkehr bringen, müssen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge folgen. Ein komplettes Pedelec (Fahrrad mit Tretunterstützung) muss daher über eine Betriebserlaubnis verfügen.
Das Amtsblatt der Europäischen Union beschreibt das Verfahren zur Darstellung der Leistung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N in einer angegebenen Kurve der Volllastleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme in Abhängigkeit von der Temperatur und der Motordrehzahl. Diese Fahrzeuge werden in einzelne Fahrzeugkategorien zusammengefasst und gelten als Kraftfahrzeuge.
Die oft zitierte ECE Regelung Nr. 85 hat weder mit dem BBS Bausatz, noch mit unserem StVO Modul etwas zu tun.
Die „Rechtlichen Hinweise“ auf der Händlerseite „Windmeile“ sind daher irreführend. Die Fachkenntnisse der dort genannten Autorin „Lea_Deutscher“ sind überaus fraglich. Darstellungen von unseriösen Händlern bis hin zu Veröffentlichungen in Foren, einschließlich dem Wiki-Pedelec-Forum mit ständig neu editierten Formulierungen, treffen daher auf die Feststellung der Nenndauerleistung eines Bafang BBS DIY Motorsystems nachweislich nicht zu.