• Faked CE 250W Aufkleber – Bafang BBS Programmieren Legal?

    23. Oktober 2023

    Regelungen für Endverbraucher von Bafang BBS DIY Motoren

    Gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) gilt jeder, der ein Fahrrad mit einem nachgerüsteten Motor ausstattet, als „Hersteller“ und haftet entsprechend. Die rechtliche Perspektive sieht vor, dass durch die Nachrüstung mit einem elektrischen Antrieb ein neues Produkt entsteht. Als Konsequenz erlöschen beispielsweise Garantieleistungen des ursprünglichen Radherstellers für mögliche Defekte wie Rahmenbruch oder Bremsenversagen.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass durch den Umbau nicht automatisch die Eigenschaft als Hersteller für die verwendeten Komponenten wie das Motorsystem, der Akku, Rahmen, Räder und Anbauteile übernommen wird. Diese Teile bleiben eigenständige Produkte des jeweiligen Herstellers.

    Um die vom Hersteller angegebene Leistung oder andere Funktionen zu ändern, ist eine Erklärung des Herstellers selbst, ein zusätzliches Produkt mit Herstellerzertifizierung oder eine Ausstellererklärung einer Firma, die diese vorgenommenen Änderungen bescheinigt, erforderlich. Darüber hinaus darf das System selbst während des Betriebs keine Veränderungen der maximalen Limits zulassen und sollte manipulationssicher sein.

    Es ist nicht empfehlenswert, die Leistungsparameter des Controllers eigenständig umzuprogrammieren und einen Aufkleber auf einen Motor mit einer vorhandenen Leistungsangabe des Herstellers anzubringen. Die Anbringung eines CE-Aufklebers ist nur dann zulässig, wenn eine EG-Konformitätserklärung vorliegt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung der festgelegten Standards und Vorschriften, um die Sicherheit und Konformität des Produkts zu gewährleisten.

    CE-Kennzeichnung-Richtlinie-2006-42-EG-Richtlinie-95-16-EG-Neufassung
    CE-Kennzeichnung-Richtlinie-2006-42-EG-Richtlinie-95-16-EG-Neufassung

    In diesem Zusammenhang ist es ratsam, dass der private Inverkehrbringer eine schriftliche Leistungsbeschreibung sowie einen Nachweis für den Betrieb eines zulassungsfreien Fahrzeugs vorlegen sollte.

    Für Auskünfte und Informationen können sich Interessierte an verschiedene Stellen wenden, darunter der Hersteller, die Zulassungsstelle, der technische Überwachungsverein, ein Gutachter, ein Rechtsanwalt, die zuständigen Behörden, ein Fachhändler, Fachgremien und ähnliche Institutionen.

    Selbstverständlich stehen wir als langjähriger Fachhändler und Hersteller gerne zur Verfügung, um sachbezogene Fragen zu beantworten und Unterstützung zu bieten.

     

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