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Bafang BBS Selbstumbau: Pedelec, Verantwortung und GutRad StVO-Modul

Bafang BBS Selbstumbau: Pedelec, Verantwortung und GutRad StVO-Modul

Ein privater Bafang-BBS-Selbstumbau ist nicht allein deshalb zulassungspflichtig, weil der elektrische Antrieb nachträglich eingebaut wurde. Entscheidend ist, welche technischen Eigenschaften das fertig umgebaute Fahrrad tatsächlich besitzt.

Genau hier setzt das GutRad StVO-Modul an. Es erteilt keine behördliche Zulassung für ein individuell umgebautes Fahrrad und übernimmt nicht die Verantwortung des Umrüsters für das Gesamtfahrzeug. Es stellt für kompatible Bafang-BBS-UART-Antriebssysteme einen definierten und dokumentierbaren Betriebszustand her und überprüft die dafür relevanten Controllerdaten bei jeder Inbetriebnahme.

Wann bleibt ein elektrisch unterstütztes Fahrrad rechtlich ein Fahrrad?

§ 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz stellt auf die tatsächlichen Eigenschaften des elektromotorischen Hilfsantriebs ab.

Zu den wesentlichen Merkmalen gehören:

  • eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W,
  • eine mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv zurückgehende Unterstützung,
  • das Ende der Motorunterstützung spätestens bei 25 km/h,
  • das Ende der Motorunterstützung, wenn der Fahrer aufhört zu treten.

Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h kann zusätzlich vorhanden sein.

Damit entscheidet nicht allein die Beschriftung des Motors, ein 250-W-Aufkleber oder ein Wert in einer Programmiersoftware über die Einordnung des Fahrzeugs. Entscheidend ist, was das fertig umgebaute Fahrzeug tatsächlich macht.

Auch ein privater Selbstumbau kann ein Pedelec sein

Fahrräder können grundsätzlich zu Pedelecs umgerüstet werden. Ein privater Selbstumbau wird nicht allein durch den nachträglichen Motoreinbau automatisch zu einem zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug.

Gleichzeitig müssen die für das fertig umgebaute Fahrzeug geltenden technischen Anforderungen eingehalten werden.

Ebenso wenig wird deshalb jeder Selbstumbau automatisch zu einem regelkonformen Pedelec, nur weil im Controller 25 km/h und 250 W eingetragen wurden.

Die Verantwortung liegt beim Umrüster

Wer sein Fahrrad selbst umrüstet, bleibt für den technisch ordnungsgemäßen Zustand des vollständig umgebauten Fahrrads verantwortlich.

Das betrifft nicht nur Motor und Controller. Auch die fachgerechte Montage sowie Rahmen, Bremsanlage, Laufräder, elektrische Ausrüstung und die übrigen sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Fahrrads bleiben in der Verantwortung des Umrüsters.

GutRad übernimmt diese Verantwortung nicht und stellt keine behördliche Fahrzeugzulassung aus.

Es bleibt deshalb letztlich die Entscheidung des privaten Umrüsters, ob und in welcher Form er die Eigenschaften seines Antriebssystems zusätzlich technisch dokumentieren und nachvollziehbar darstellen möchte.

GutRad bietet dafür eine technische Lösung und dokumentiert den von dieser Lösung hergestellten und überwachten Zustand des Antriebssystems – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Warum eine bloße Eigenprogrammierung ein anderes Konzept ist

Bafang-BBS-Systeme mit UART-Protokoll sind grundsätzlich programmierbar. Leistungs-, Geschwindigkeits- und weitere Controllerparameter können mit geeigneten Werkzeugen verändert werden.

Eine selbst vorgenommene Einstellung kann zunächst einen bestimmten Betriebszustand herstellen. Der private Umrüster steht anschließend jedoch vor der Frage, wie dieser Zustand nachvollziehbar bleibt und wie spätere Veränderungen relevanter Parameter behandelt werden.

Ein Screenshot einer Programmiersoftware oder ein nachträglich angebrachter 250-W-Aufkleber ist nicht dasselbe wie eine technische Überwachung der tatsächlich im Controller vorhandenen Konfiguration.

Was macht das GutRad StVO-Modul?

Das GutRad StVO-Modul beschränkt sich nicht auf eine einmalige Programmierung.

Für ein kompatibles Bafang-BBS-UART-System wird ein definierter GutRad-Datensatz für den vorgesehenen Pedelec-Betrieb hergestellt.

Bei jeder Inbetriebnahme des Systems werden die dafür relevanten Controllerdaten erneut überprüft.

Werden Abweichungen vom vorgesehenen Datensatz erkannt, überschreibt das Modul die betreffenden Werte wieder mit der hinterlegten GutRad-Konfiguration.

Eine zwischenzeitliche Veränderung der überwachten Controllerparameter bleibt dadurch nicht einfach dauerhaft bestehen.

Warum werden die ursprünglichen Controllerdaten gespeichert?

Vor der erstmaligen Anpassung werden die zuvor im Controller vorhandenen Daten gesichert.

Diese Sicherung hat einen praktischen Grund: Das GutRad StVO-Modul wird als Versandartikel angeboten. Entscheidet sich ein Kunde beispielsweise im Rahmen seines Widerrufsrechts, das Modul nicht zu behalten, soll der Controller wieder in den Zustand versetzt werden können, den er vor dem Anschluss des Moduls hatte.

Der GutRad-Key ist kein Tuning-Schalter

Für den bestimmungsgemäßen Pedelec-Betrieb mit dem GutRad StVO-Modul wird der GutRad-Key nicht benötigt.

Seine Aufgabe ist insbesondere die Rückbau- und Wiederherstellungsfunktion.

Mit dem GutRad-Key können bei einem Rückbau die vor Installation des Moduls gesicherten Controllerdaten wiederhergestellt werden.

Der GutRad-Key ist daher nicht als Umschalter zwischen einem Pedelec- und einem offenen Fahrmodus vorgesehen.

Wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt und das StVO-Modul anschließend entfernt, trifft GutRad keine Aussage mehr über die danach vorhandene Controllerkonfiguration oder die rechtliche Einordnung des Fahrzeugs.

Dauerhafter Einsatz: Auch das Backup kann auf den GutRad-Datensatz gesetzt werden

Entscheidet sich der Umrüster für den dauerhaften Einsatz des GutRad StVO-Moduls, kann der ursprünglich gespeicherte Controllerdatensatz durch den GutRad-StVO-Datensatz überschrieben werden.

Danach enthält auch die Sicherung nur noch die für den vorgesehenen Pedelec-Betrieb hinterlegte GutRad-Konfiguration.

Die vor der Installation vorhandenen Controllerdaten können über dieses Backup anschließend nicht mehr wiederhergestellt werden.

DIN EN 15194 und Manipulationsschutz

Für elektromotorisch unterstützte Fahrräder ist DIN EN 15194 eine wichtige technische Norm. Die aktuelle deutsche Ausgabe ist DIN EN 15194:2024-03.

Die Norm behandelt neben Leistungs- und Abschaltmerkmalen eines EPAC auch Anforderungen an Maßnahmen gegen die Veränderung relevanter Antriebsparameter.

Gerade bei frei programmierbaren Nachrüstantrieben ist deshalb nicht nur die Frage wichtig, welche Werte einmal eingestellt wurden. Ebenso relevant ist, was nach einer späteren Veränderung dieser Werte geschieht.

Das GutRad-Konzept setzt an diesem Punkt an: Die relevanten Controllerdaten werden bei jeder Inbetriebnahme erneut überprüft und erkannte Abweichungen werden mit dem hinterlegten Datensatz überschrieben.

GutRad behauptet damit keine pauschale DIN-Zertifizierung des individuell umgebauten Fahrrads. Die technischen Anforderungen an das Gesamtfahrzeug bleiben in der Verantwortung des Umrüsters.

Was ein GutRad-Nachweis bedeutet – und was nicht

Ein GutRad-Nachweis erzeugt nicht die Zulassungsfreiheit eines Fahrrads.

Die rechtliche Einordnung folgt aus den tatsächlichen technischen Eigenschaften des Fahrzeugs.

Die GutRad-Dokumentation dient dazu, den durch das StVO-Modul hergestellten und überwachten Betriebszustand des kompatiblen Antriebssystems nachvollziehbar darzustellen.

Ob ein privater Umrüster diese zusätzliche technische Dokumentation für seinen Umbau nutzen möchte, bleibt seine Entscheidung.

Die Verantwortung für die Regelkonformität des vollständig umgebauten Fahrrads verbleibt beim Umrüster.

Seit 2019 im praktischen Einsatz

GutRad bietet das StVO-Modul seit 2019 an.

Nach den GutRad vorliegenden Rückmeldungen und Erfahrungen ist uns seit dem Verkaufsstart kein Fall bekannt, in dem ein fachkundiger Prüfer oder Sachverständiger die Funktionsweise eines bestimmungsgemäß eingesetzten GutRad StVO-Moduls als solche beanstandet hätte.

Dieser Erfahrungswert ist keine behördliche Zulassung, kein Gerichtsurteil und keine Rechtsgarantie. Wir halten ihn dennoch für erwähnenswert, weil das System inzwischen seit mehreren Jahren praktisch eingesetzt wird.

Unser Standpunkt

Ein privater Bafang-BBS-Selbstumbau ist nicht automatisch illegal.

Ein großer Bafang-BBS-Motor wird aber ebenso wenig allein durch einen 250-W-Aufkleber oder einen geänderten Softwarewert zu einem regelkonformen Pedelec.

Die tatsächlichen Eigenschaften des Systems und des vollständig umgebauten Fahrzeugs sind entscheidend.

GutRad stellt für seinen Teil des Systems einen definierten, wiederholt überprüften und dokumentierbaren Betriebszustand bereit. Nicht mehr – aber auch nicht weniger.

Nicht was auf dem Motor steht, entscheidet – sondern was das System tatsächlich macht.


Weiterführende Informationen

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen technischen und rechtlichen Einordnung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung oder Begutachtung eines konkreten Fahrzeugs.