Bafang BBS: leistungsfähig und frei programmierbar
Bafang-BBS-Mittelmotoren wie BBS01, BBS02 und BBSHD sind bewährte Nachrüstantriebe. Bei den kompatiblen UART-Ausführungen lassen sich jedoch zahlreiche Controllerparameter mit frei verfügbaren Werkzeugen verändern.
Diese Programmierbarkeit macht einen privaten Bafang-BBS-Umbau nicht automatisch illegal. Entscheidend ist vielmehr, welche technischen Eigenschaften das fertig umgebaute Fahrrad tatsächlich besitzt.
Für die Einordnung als Fahrrad mit elektromotorischem Hilfsantrieb sind unter anderem eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W, eine mit steigender Geschwindigkeit zurückgehende Unterstützung sowie das Ende der Unterstützung spätestens bei 25 km/h und beim Ende des Tretens maßgeblich.
Nicht was auf dem Motor steht, entscheidet – sondern was das System tatsächlich macht.
Wo liegt die besondere Herausforderung beim Selbstumbau?
Eine Controllerprogrammierung kann einen gewünschten Betriebszustand herstellen. Bei einem frei programmierbaren System stellt sich aber zusätzlich die Frage, was nach einer späteren Änderung relevanter Parameter geschieht.
Ein 250-W-Aufkleber, ein Displaywert oder ein Screenshot einer Programmiersoftware verhindert keine spätere Veränderung der Controllerdaten.
Genau an dieser Stelle unterscheidet sich das GutRad-Konzept von einer einmaligen Eigenprogrammierung.
Was macht das GutRad StVO-Modul?
Das GutRad StVO-Modul wurde für kompatible Bafang-BBS-Systeme mit UART-Protokoll entwickelt und stellt einen definierten, reproduzierbaren und dokumentierbaren Betriebszustand des Antriebssystems her.
- Vor der ersten Anpassung: Die vorhandenen Controllerdaten werden gesichert.
- Danach: Das Modul schreibt den für das jeweilige kompatible System vorgesehenen GutRad-Datensatz.
- Bei jeder Inbetriebnahme: Die relevanten Controllerdaten werden erneut überprüft.
- Bei einer Abweichung: Erkannte Änderungen werden wieder mit den hinterlegten GutRad-Werten überschrieben.
Damit geht es nicht lediglich darum, einen Controller einmal auf bestimmte Werte zu programmieren. Der vorgesehene Zustand wird bei jedem Systemstart erneut kontrolliert.
250 W bedeutet Nenndauerleistung
Die gesetzliche Pedelec-Grenze bezieht sich auf die Nenndauerleistung von höchstens 250 W. Eine kurzzeitig höhere elektrische Aufnahme oder Spitzenleistung ist nicht automatisch dasselbe wie die Nenndauerleistung.
Deshalb ist die Aussage „der Motor kann mehr als 250 W leisten und ist deshalb automatisch kein Pedelec“ ebenso zu pauschal wie die umgekehrte Aussage „250 W steht auf dem Motor, also ist das Fahrrad automatisch ein Pedelec“.
Entscheidend sind die tatsächlichen Eigenschaften und das Verhalten des Systems.
25 km/h und Gasgriff
Die Tretunterstützung des vorgesehenen Pedelec-Betriebs endet spätestens bei 25 km/h. Eine normale motorische Fahrfunktion über einen Gasgriff gehört nicht zum üblichen Pedelec-Betrieb.
Eine gesetzlich vorgesehene Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist davon zu unterscheiden.
Umgang mit nachträglichen Änderungen
Wir verwenden bewusst nicht die pauschale Aussage, ein System sei „unmanipulierbar“.
Technisch entscheidend ist vielmehr, wie das GutRad-Modul mit Veränderungen der überwachten Controllerparameter umgeht:
Veränderungen der relevanten Controllerparameter werden bei der nächsten Inbetriebnahme erkannt und durch den hinterlegten GutRad-Datensatz überschrieben.
Damit bleibt eine Änderung dieser überwachten Parameter nicht einfach dauerhaft als neuer Betriebszustand bestehen.
Der GutRad-Key ist kein Tuning-Schalter
Der GutRad-Key wird für den bestimmungsgemäßen Betrieb des StVO-Moduls nicht benötigt.
Seine wesentliche Aufgabe ist die Rückbau- und Wiederherstellungsfunktion. Vor der ersten Anpassung werden die vorhandenen Controllerdaten gesichert, damit beispielsweise bei einem Widerruf oder Rückbau der vorherige Zustand wiederhergestellt werden kann.
Der GutRad-Key ist daher nicht als Schalter zwischen „legalem Modus“ und „Tuningmodus“ vorgesehen.
Wer das Modul dauerhaft nutzt
Bei dauerhaftem Einsatz kann der Umrüster die ursprünglich gesicherten Controllerdaten durch den GutRad-StVO-Datensatz überschreiben.
Danach enthält auch das Backup nur noch den GutRad-Datensatz. Die zuvor gespeicherten offenen oder abweichenden Einstellungen können über diese Sicherung anschließend nicht mehr wiederhergestellt werden.
Die Verantwortung bleibt beim Umrüster
Das GutRad StVO-Modul ist keine behördliche Zulassung des vollständig umgebauten Fahrrads.
Wer ein Fahrrad selbst umrüstet, bleibt für den technisch ordnungsgemäßen Zustand des Gesamtfahrzeugs verantwortlich. Dazu gehören neben dem Antrieb unter anderem die fachgerechte Montage und die übrigen sicherheitsrelevanten Komponenten des Fahrrads.
GutRad dokumentiert den von seinem System hergestellten und überwachten Betriebszustand des kompatiblen Antriebssystems.
Die Verantwortung für das vollständig umgebaute Fahrrad verbleibt beim Umrüster.
Braucht ein privater Umrüster einen GutRad-Nachweis?
Die Zulassungsfreiheit eines Fahrrads entsteht nicht durch ein GutRad-Dokument. Sie folgt aus den tatsächlichen technischen Eigenschaften des Fahrzeugs.
Es bleibt die Entscheidung des privaten Umrüsters, ob er den durch das GutRad-Modul hergestellten und überwachten Zustand zusätzlich dokumentieren möchte.
Der GutRad-Nachweis dokumentiert den technischen Zustand, den unser System für den kompatiblen Antrieb herstellt und überwacht. Er ersetzt keine Fahrzeugzulassung und keine individuelle Begutachtung.
Seit 2019 im praktischen Einsatz
Das GutRad StVO-Modul wird seit 2019 angeboten.
Nach den GutRad vorliegenden Rückmeldungen und Erfahrungen ist uns seit dem Verkaufsstart kein Fall bekannt, in dem ein fachkundiger Prüfer oder Sachverständiger die Funktionsweise eines bestimmungsgemäß eingesetzten GutRad StVO-Moduls als solche beanstandet hätte.
Diese Praxiserfahrung ist keine behördliche Zulassung und keine Rechtsgarantie.
Was GutRad ausdrücklich nicht behauptet
- Ein Bafang-BBS-Umbau ist ohne GutRad-Modul nicht automatisch illegal.
- Ein GutRad-Modul macht nicht automatisch jedes umgebaute Fahrrad regelkonform.
- Ein 250-W-Aufkleber allein beweist keine Pedelec-Eigenschaft.
- Eine einmalige Softwareprogrammierung und eine wiederkehrende technische Kontrolle sind nicht dasselbe.
- Der GutRad-Key ist kein Straßen-/Offroad- oder Pedelec-/Tuning-Umschalter.
- GutRad übernimmt nicht die Verantwortung des Umrüsters für das Gesamtfahrzeug.
Kurz erklärt
Einbau: Vorhandene Controllerdaten sichern, definierten GutRad-Datensatz herstellen.
Jeder Start: Relevante Controllerdaten prüfen und erkannte Abweichungen überschreiben.
GutRad-Key: Rückbau und Wiederherstellung – kein Tuning-Schalter.
Dauerhafter Betrieb: Auf Wunsch kann auch das ursprüngliche Backup dauerhaft durch den GutRad-Datensatz ersetzt werden.
Verantwortung: Der Umrüster bleibt für das vollständig umgebaute Fahrrad verantwortlich.
- Bafang BBS Selbstumbau: Pedelec, Verantwortung und GutRad StVO-Modul
- § 1 StVG – offizieller Gesetzestext
- GutRad StVO-Modul – Übersicht im Shop
- GutRad StVO-Modul Vers. 2.0
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen technischen und rechtlichen Einordnung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung oder Begutachtung eines konkreten Fahrzeugs.








