GutRad StVO-Modul für Bafang BBS UART

Bafang E-Bike

Das GutRad StVO-Modul ist für ausgewählte Bafang-BBS-Antriebe mit UART-Kommunikation vorgesehen. Es stellt beim Einschalten einen definierten, dokumentierten Controllerzustand für den vorgesehenen Pedelec-25-Betrieb her.

Warum ein kontrollierter Controllerzustand wichtig ist

Bafang BBS01, BBS02 und BBSHD sind konfigurierbare Nachrüstantriebe. Je nach Controller, Softwarestand und Einstellung können unter anderem Abschaltgeschwindigkeit, Stromgrenzen und Gasgrifffunktionen verändert werden. Eine Typenbezeichnung oder ein 250-W-Aufkleber belegt deshalb für sich allein nicht, dass das vollständige Fahrrad die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Das GutRad StVO-Modul setzt genau an diesem Punkt an: Die ursprünglichen Controllerdaten werden gesichert und das freigegebene Systemprofil wird beim Start überprüft beziehungsweise hergestellt. Entscheidend ist die tatsächlich verwendete Kombination aus Motor, Controller, Display, Modulprofil und Fahrrad.

Funktionen des GutRad StVO-Moduls

  • definierte und dokumentierte Profile für ausgewählte Bafang-BBS-UART-Systeme,
  • Überprüfung der vorgesehenen Controllerparameter bei jedem Einschalten,
  • Motorunterstützung nur beim Treten,
  • Beendigung der Motorunterstützung spätestens bei 25 km/h,
  • Deaktivierung der normalen Gasgrifffunktion,
  • je nach kompatiblem System weiterhin mögliche Anfahr- oder Schiebehilfe bis höchstens 6 km/h,
  • Sicherung der ursprünglichen Controllerdaten.

Das Modul ist keine Fahrzeugzulassung

Das Modul ist eine technische Komponente und keine behördliche Betriebserlaubnis oder pauschale Freigabe des gesamten Fahrrads. Nach § 1 Absatz 3 StVG setzt die Einordnung als Fahrrad unter anderem voraus, dass der elektromotorische Hilfsantrieb höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung besitzt, die Unterstützung beim Ende des Tretens unterbrochen wird und sich bis spätestens 25 km/h abschaltet. Eine Anfahr- oder Schiebehilfe darf bis 6 km/h wirken.

Zusätzlich müssen Aufbau und Zustand des vollständigen Fahrrads passen. Dazu gehören insbesondere geeignete Bremsen, Beleuchtung und Reflektoren sowie eine fachgerechte Montage. Wer ein Fahrrad nachträglich motorisiert oder wesentlich verändert, trägt Verantwortung für die konkrete Fahrzeugkonfiguration.

Wortlaut von § 1 StVG beim Bundesministerium der Justiz

UART und CAN nicht verwechseln

Das hier beschriebene GutRad StVO-Modul ist für freigegebene Bafang-BBS-Systeme mit UART-Kommunikation bestimmt. Es ist nicht für neuere BBS-CAN-Systeme freigegeben. Vor Bestellung und Einbau müssen Motortyp, Spannung, Controller, Display und Kommunikationsprotokoll eindeutig geprüft werden.

Passendes Modul und freigegebenes Profil auswählen

Im GutRad-Shop finden Sie die aktuell angebotenen Varianten, Kompatibilitätshinweise und verfügbaren Systemprofile.

Zum GutRad StVO-Modul für Bafang BBS UART im Onlineshop

Diese Produktinformation beschreibt Funktion und vorgesehenen Einsatz. Sie ersetzt keine individuelle technische Prüfung oder Rechtsberatung.

Bafang BBS Selbstumbau im Alltag: Kontrolle, Unfall und GutRad StVO-Modul

Bafang BBS selbst umbauen – und danach?

Ein Bafang-BBS-Umbau macht aus einem normalen Fahrrad ein leistungsfähiges elektrisch unterstütztes Fahrzeug. Für viele Selbstbauer steht deshalb zunächst die Technik im Vordergrund: Motor einbauen, Akku anschließen, Controller einstellen und losfahren.

Im Alltag stellt sich jedoch eine zweite Frage:

Wie nachvollziehbar ist der tatsächliche Betriebszustand des Antriebssystems, wenn es später zu einer Kontrolle, einem Unfall oder einer technischen Begutachtung kommt?

Genau an diesem Punkt unterscheidet sich eine bloße einmalige Programmierung von einem System, das seinen vorgesehenen Zustand bei jeder Inbetriebnahme erneut kontrolliert.

Ein Selbstumbau ist nicht automatisch illegal

Ein privat umgebautes Fahrrad wird nicht allein deshalb zum zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug, weil ein Bafang-BBS-Motor nachgerüstet wurde.

Entscheidend sind die tatsächlichen Eigenschaften des fertig umgebauten Fahrzeugs.

Zu den wesentlichen Pedelec-Merkmalen gehören insbesondere:

  • höchstens 250 W Nenndauerleistung,
  • Motorunterstützung nur im vorgesehenen Tretbetrieb,
  • progressiv zurückgehende Unterstützung,
  • Ende der Unterstützung spätestens bei 25 km/h.

Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist davon zu unterscheiden.

Nicht der Motoraufkleber entscheidet – sondern das tatsächliche Verhalten des Systems.

Warum eine einmalige Programmierung nicht dieselbe Aussagekraft hat

Viele Bafang-BBS-UART-Systeme lassen sich mit frei verfügbaren Werkzeugen programmieren.

Damit kann zunächst ein bestimmter Betriebszustand eingestellt werden. Die entscheidende praktische Frage lautet aber:

Was passiert, wenn später wieder relevante Controllerparameter verändert werden?

Ein Screenshot der Programmiersoftware oder ein 250-W-Aufkleber verhindert keine spätere Änderung.

Was macht das GutRad StVO-Modul anders?

Das GutRad StVO-Modul stellt für kompatible Bafang-BBS-UART-Systeme einen definierten GutRad-Datensatz her.

Vor der ersten Anpassung werden die zuvor vorhandenen Controllerdaten gesichert.

Bei jeder Inbetriebnahme werden die relevanten Controllerdaten erneut überprüft.

Werden Abweichungen erkannt, überschreibt das Modul die betreffenden Werte wieder mit dem hinterlegten GutRad-Datensatz.

Damit bleibt eine Veränderung der überwachten Parameter nicht einfach dauerhaft als neuer Betriebszustand bestehen.

Kontrolle oder Gutachten: Entscheidend ist der tatsächliche Zustand

Bei einer normalen Fahrt interessiert sich in der Regel niemand dafür, wie ein Controller intern programmiert ist.

Anders kann die Situation nach einem Unfall, bei einer technischen Untersuchung oder bei konkreten Zweifeln an der Fahrzeugkonfiguration aussehen.

Dann kann relevant werden, welche Eigenschaften das Fahrzeug tatsächlich hatte und wie der Zustand des Antriebssystems nachvollzogen werden kann.

Ein GutRad-Nachweis ersetzt keine Begutachtung und erzeugt keine Zulassungsfreiheit.

Er dokumentiert den Betriebszustand, den das GutRad-System für den kompatiblen Antrieb herstellt und überwacht.

Der GutRad-Key ist kein versteckter Offroad-Schalter

Gelegentlich wird das GutRad-System im Internet so dargestellt, als könne mit dem Key zwischen einem Straßenmodus und einem offenen Tuningmodus gewechselt werden.

Das ist nicht die Funktion des GutRad-Keys.

Der Key wird für den bestimmungsgemäßen Betrieb des StVO-Moduls nicht benötigt.

Er dient insbesondere dazu, bei einem Rückbau die vor Installation gespeicherten Controllerdaten wiederherstellen zu können.

Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn ein Kunde das Modul nach dem Kauf nicht behalten möchte.

Wer das Modul dauerhaft behalten möchte

Bei dauerhaftem Einsatz kann der ursprünglich gesicherte Controllerdatensatz durch den GutRad-StVO-Datensatz ersetzt werden.

Danach enthält auch das Backup nur noch die GutRad-Konfiguration.

Die zuvor gespeicherten offenen oder abweichenden Einstellungen können über dieses Backup anschließend nicht mehr wiederhergestellt werden.

Was passiert beim Weiterverkauf eines umgebauten Fahrrads?

Die Weitergabe oder der Verkauf eines selbst umgebauten Fahrrads ist rechtlich und technisch eine andere Situation als die reine private Nutzung des eigenen Umbaus.

Je nach Art der Weitergabe, Umfang des Umbaus und insbesondere bei gewerblichem Bereitstellen können zusätzliche produkt- und sicherheitsrechtliche Pflichten relevant werden.

Deshalb sollte man die Frage des Verkaufs nicht mit der Frage verwechseln, ob ein privat genutzter Selbstumbau grundsätzlich als Pedelec betrieben werden kann.

Für das individuell umgebaute Gesamtfahrzeug bleibt der jeweilige Umrüster beziehungsweise Verantwortliche zuständig.

Die Verantwortung bleibt beim Umrüster

Das GutRad StVO-Modul ist keine behördliche Fahrzeugzulassung.

GutRad übernimmt auch nicht die Verantwortung für Rahmen, Bremsen, Laufräder, Montage oder den sonstigen technischen Zustand des vollständig umgebauten Fahrrads.

GutRad dokumentiert den von seinem System hergestellten und überwachten Betriebszustand des kompatiblen Antriebssystems – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Seit 2019 im praktischen Einsatz

Das GutRad StVO-Modul wird seit 2019 angeboten.

Nach den GutRad vorliegenden Rückmeldungen und Erfahrungen ist uns seit dem Verkaufsstart kein Fall bekannt, in dem ein fachkundiger Prüfer oder Sachverständiger die Funktionsweise eines bestimmungsgemäß eingesetzten GutRad StVO-Moduls als solche beanstandet hätte.

Diese Erfahrung ist keine behördliche Zulassung, kein Gerichtsurteil und keine Rechtsgarantie.

Was bedeutet das für den Alltag?

Wer einen Bafang-BBS-Antrieb selbst umrüstet, muss selbst entscheiden, wie er mit der technischen Verantwortung für seinen Umbau umgeht.

Das GutRad StVO-Modul bietet dafür eine definierte technische Basis:

  • Controllerzustand vor der Anpassung sichern,
  • GutRad-Datensatz herstellen,
  • relevante Werte bei jedem Start kontrollieren,
  • erkannte Abweichungen überschreiben,
  • Rückbau über den GutRad-Key ermöglichen,
  • den durch das Modul überwachten Zustand dokumentieren.

Das ist keine Abkürzung um die Verantwortung des Umrüsters herum. Es ist eine technische Möglichkeit, einen wichtigen Teil dieser Verantwortung nachvollziehbarer zu machen.

Mehr zum GutRad StVO-Modul

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen technischen und rechtlichen Einordnung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Begutachtung eines konkreten Fahrzeugs.

Bafang BBS UART programmieren: Risiken

Warum wir bei GutRad keine “Universal-Programmierungen” unterstützen

Wir erleben seit Jahren, dass Bafang-BBS-Controller in der Praxis oft behandelt werden wie ein „Flipperautomat“: irgendwo kursiert eine „Vorlage“ bzw. „Tabelle mit Parametern“ und jemand lädt Werte auf gut Glück. Wenn das System ruckelt, zuckt oder ausfällt, ist am Ende der „Nachmacher“ derjenige, der bezahlt – technisch, finanziell und rechtlich.

Das Kernproblem ist simpel, wird aber im Netz regelmäßig unterschlagen:

BBS ist nicht gleich BBS.
Unterschiedliche BBS-Motorvarianten (z.B. BBS01/BBS02/BBSHD), Controller-Revisionen und Firmwarestände verhalten sich nicht identisch. Parameter können je nach Firmware anders interpretiert werden, anders skaliert sein oder sogar andere Schutzfunktionen auslösen. Wer ohne eindeutige Identifikation „Werte nach Anleitung“ übernimmt, arbeitet nicht fachlich – sondern rät.

Dazu kommt: Das System ist nicht nur “Controller”. Auch Display-Konfiguration und Systemlogik (Mapping der Unterstützungsstufen, Cut-off-Verhalten, Umgang mit Gasgriff/Anfahrlogik) beeinflussen maßgeblich, wie sich das Rad verhält – und ob es im öffentlichen Verkehr überhaupt in einen zulässigen Rahmen passt. Eine Anleitung, die Display-Konfiguration, Komponentenstand und Randbedingungen nicht dokumentiert, ist fachlich unvollständig.

Was kann bei falscher Programmierung passieren?

Sicherheitsrisiken durch unvorhersehbares Anfahrverhalten, schlecht dosierbare Unterstützung, plötzliche Aussetzer (Cut-outs) oder Fehlfunktionen.

Verschleißschäden (Kette, Ritzel/Kassette, Freilauf, Schaltwerk) durch unharmonische Leistungsabgabe, zu hohe Lastspitzen oder falsche Abstimmung zur Schaltung. 

Controller-Ausfall / Totalausfall (H30) durch unpassende Parameter-Interpretation, fehlende Schutzlogik, falsche Grenzwerte oder ungünstige Dynamiken (z.B. Anfahr-/Rampenlogik unter Last).

Rechtliche/finanzielle Folgen, wenn aus einem “ich dachte Pedelec” faktisch ein Fahrzeug außerhalb des zulassungsfreien Rahmens wird – im Zweifel genau dann, wenn es ernst wird (Unfall/Polizeikontrolle/Versicherung).

Und ja: 

Wir kennen den Reflex/Slogan “Programmieren = Garantieverlust”.
Das ist oft der bequeme Disclaimer. Das eigentliche Problem ist, wenn Händler oder Content-Creator gleichzeitig vereinfachte oder unvollständige Programmieranleitungen verbreiten, die genau diese Risiken fördern.

Bafang BBS CAN-Bus: Technik und Grenzen

Bafang beschränkt die BBS-Motoren (BBS01, BBS02, BBSHD) aus mehreren wirtschaftlichen, technischen und marktspezifischen Gründen, nicht aber auf die EU-Norm (EN 15194)

🔧 1. Der BBS ist ein globaler DIY-Umrüstmotor

Bafang vermarktet die BBS-Serie weltweit – nicht nur für den EU-Markt:

  • In vielen Ländern gelten keine strengen Begrenzungen (z. B. USA, Kanada, Australien).
  • In Nordamerika sind Pedelecs mit 750 W oder mehr erlaubt – dort ist Leistung ein Verkaufsargument.
  • Der Motor wird explizit für den DIY-Markt angeboten – also zum individuellen Nachrüsten.

➡️ Ein werkseitiger EU-Lock würde diesen internationalen Absatzmarkt einschränken.

🛠️ 2. Die Software ist offen für Anpassungen durch Händler oder OEMs

Bafang liefert den BBS als sogenanntes OEM-Produkt (Original Equipment Manufacturer):

  • Händler oder Marken können ihn individuell anpassen und begrenzen (z. B. über das Display oder Konfigurationssoftware).
  • Bafang geht davon aus, dass die Verantwortung für die Konformität beim Inverkehrbringer liegt, nicht beim Hersteller des Motors.

➡️ Der Motor ist also nicht als fertiges Pedelec-System, sondern als Basis-Komponente gedacht.


⚠️ 3. Keine einheitliche rechtliche Pflicht zur Begrenzung auf 250 W

  • Die EU-Norm EN 15194 gilt nur für komplette EPAC-Fahrzeugenicht für Einzelmotoren.
  • Ein Motorhersteller muss nicht sicherstellen, dass ein Motor in jedem Einsatzfall konform ist – diese Pflicht trifft den Hersteller des Gesamtfahrzeugs (also den Inverkehrbringer).

➡️ Solange Bafang den Motor nicht selbst in ein Fahrrad verbaut und in Verkehr bringt, gibt es keine direkte Verpflichtung, diesen von Werk aus zu begrenzen.


📦 4. Produktvielfalt durch einheitliche Plattform

Die BBS-Reihe ist in verschiedenen Leistungsstufen identisch aufgebaut:

  • BBS01B: 250 W
  • BBS02B: 500–750 W
  • BBSHD: 1000 W+

Doch die Unterschiede bestehen vor allem in den Controller-Parametern und Spulenwicklung, nicht in der Softwarelogik.

➡️ Es ist wirtschaftlich sinnvoller, eine einheitliche Plattform mit offenem Zugriff zu liefern, statt viele fest begrenzte Varianten herzustellen.


Fazit

Bafang begrenzt die BBS-Motoren nicht auf EU-Norm, weil:

  • der Motor weltweit vertrieben wird,
  • er als offene OEM-Plattform gedacht ist,
  • rechtlich keine Pflicht für den Komponentenhersteller besteht,
  • und weil die Verantwortung für die gesetzeskonforme Begrenzung beim Inverkehrbringer liegt.

Deshalb ist für den deutschen Markt eine nachträgliche, manipulationssichere Begrenzung wie das GutRad StVO-Modul notwendig, um aus einem offenen BBS-System ein zugelassenes Pedelec zu machen.

Was bedeuten Fahrzeugklassen?

Fahrzeugklassen Protect and Serve

Die VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013- ist in Kraft und wurde 2024/2838 - 7.11.2024 erweitert!

(1)   Fahrzeuge der Klasse L umfassen zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß diesem Artikel und Anhang I, wozu Fahrräder mit Antriebssystem, zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, leichte und schwere Vierradmobile gehören.

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So funktioniert das GutRad StVO-Modul für Bafang BBS UART

GutRad StVO-Modul für Bafang BBS UART

Das GutRad StVO-Modul wurde für kompatible Bafang-BBS-Systeme mit UART-Protokoll entwickelt.

Es beschränkt sich nicht auf eine einmalige Programmierung des Controllers. Stattdessen stellt das Modul einen definierten Betriebszustand her und überprüft die dafür relevanten Controllerdaten bei jeder Inbetriebnahme erneut.

1. Vorhandene Controllerdaten werden gesichert

Vor der ersten Anpassung liest das Modul die vorhandenen Controllerdaten aus und speichert den bisherigen Zustand.

Diese Sicherung ermöglicht insbesondere einen geordneten Rückbau, beispielsweise wenn ein Kunde das Modul im Rahmen eines Widerrufs nicht behalten möchte.

2. Der GutRad-Datensatz wird geschrieben

Anschließend werden die für das jeweilige kompatible BBS-System vorgesehenen GutRad-Parameter in den Controller geschrieben.

Der vorgesehene Pedelec-Betriebszustand berücksichtigt insbesondere:

  • eine Konfiguration für höchstens 250 W Nenndauerleistung,
  • das Ende der Tretunterstützung spätestens bei 25 km/h,
  • den vorgesehenen Tretbetrieb,
  • keine normale Gasgriff-Fahrfunktion.

Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist davon zu unterscheiden.

3. Prüfung bei jedem Systemstart

Bei jeder Inbetriebnahme werden die relevanten Controllerdaten erneut überprüft.

Das unterscheidet das GutRad-Konzept von einer einmaligen Eigenprogrammierung.

4. Erkannte Änderungen werden überschrieben

Werden Abweichungen an den überwachten Controllerparametern erkannt, überschreibt das Modul diese wieder mit dem hinterlegten GutRad-Datensatz.

Veränderungen der überwachten Controllerparameter werden damit bei der nächsten Inbetriebnahme erkannt und durch den hinterlegten GutRad-Datensatz überschrieben.

Wir verwenden deshalb bewusst nicht die pauschale Aussage, das System sei „unmanipulierbar“. Die konkrete technische Funktion lässt sich genauer beschreiben.

Der GutRad-Key ist kein Tuning-Schalter

Der GutRad-Key wird für den bestimmungsgemäßen Betrieb des StVO-Moduls nicht benötigt.

Er ist nicht als Umschalter zwischen einem Pedelec-Modus und einem offenen oder getunten Fahrmodus vorgesehen.

Seine wesentliche Aufgabe liegt in der Rückbau- und Wiederherstellungsfunktion.

Warum werden die ursprünglichen Daten gespeichert?

Die Sicherung ermöglicht, den vor Installation vorhandenen Controllerzustand wiederherzustellen, wenn das Modul beispielsweise im Rahmen eines Widerrufs zurückgebaut wird.

Wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt und das Modul anschließend entfernt, trifft GutRad keine Aussage mehr über die danach verwendete Controllerkonfiguration.

Dauerhafter Einsatz

Bei dauerhaftem Einsatz kann der ursprünglich gespeicherte Controllerdatensatz durch den GutRad-StVO-Datensatz überschrieben werden.

Danach enthält auch das Backup nur noch die GutRad-Konfiguration. Die zuvor vorhandenen offenen oder abweichenden Controllerdaten können über dieses Backup anschließend nicht mehr wiederhergestellt werden.

Was der GutRad-Nachweis dokumentiert

GutRad dokumentiert den durch das Modul hergestellten und überwachten Betriebszustand des kompatiblen Antriebssystems.

Ein GutRad-Nachweis erzeugt nicht die Zulassungsfreiheit des vollständig umgebauten Fahrrads.

Die rechtliche Einordnung richtet sich nach den tatsächlichen technischen Eigenschaften des Gesamtfahrzeugs.

Die Verantwortung bleibt beim Umrüster

Das GutRad StVO-Modul ist keine behördliche Fahrzeugzulassung.

Wer sein Fahrrad selbst umrüstet, bleibt für den technisch ordnungsgemäßen Zustand des vollständig umgebauten Fahrrads verantwortlich.

GutRad stellt für seinen Teil des Systems einen definierten, wiederholt überprüften und dokumentierbaren Betriebszustand bereit – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Seit 2019 im praktischen Einsatz

Nach den GutRad vorliegenden Rückmeldungen und Erfahrungen ist uns seit dem Verkaufsstart im Jahr 2019 kein Fall bekannt, in dem ein fachkundiger Prüfer oder Sachverständiger die Funktionsweise eines bestimmungsgemäß eingesetzten GutRad StVO-Moduls als solche beanstandet hätte.

Diese Praxiserfahrung ist keine behördliche Zulassung und keine Rechtsgarantie.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen technischen und rechtlichen Einordnung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung oder Begutachtung eines konkreten Fahrzeugs.

Bafang BBS Faktencheck – Zulassungspflichtig oder nicht?

Bafang BBSHD

Leistungsbestimmung bei Bafang BBS DIY Motoren nach der ECE R-85 Prüfnorm?

Diese Norm wird zum Nachweis bei Fahrzeugtypen einer bestimmten Fahrzeugklasse angewendet und gilt für industrielle Hersteller im europäischen Harmonisierungsabkommen. Die vom Hersteller ermittelten Angaben werden anschließend von den Technischen Diensten anhand des genannten Leitfadens geprüft und bestätigt. Anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Form einer Betriebserlaubnis genehmigt.

Nach Erteilung trägt der Hersteller die Verantwortung für die gemachten Angaben sowie für mögliche Mängel oder Schäden am gelieferten Fahrzeug.

Verbreitete Missverständnisse zur Prüfnorm und der Nenndauerleistung:

Auf verschiedenen Händlerseiten, in werbefinanzierten Veröffentlichungen und auf unseriösen Plattformen wird der zulässige Leistungsumfang und die Nenndauerleistung eines Umbausatzes oft ohne fundierte technische oder rechtliche Kenntnisse falsch dargestellt.

Einige behaupten sogar, dass eine unbegrenzte Maximalleistung des Bafang BSS DIY Motors bei gleichzeitiger Zulassungsfreiheit möglich sei.

Kann das wirklich sein?

Seit Jahren kursieren diverse Theorien zur Nenndauerleistung, oft basierend auf Vergleichen zwischen Herstellerangaben von Komplett-Pedelecs der Fahrzeugklasse L1 (z. B. Bosch, Brose, Shimano) und Motorparametern von Nachrüstsystemen wie dem Bafang BBS. Solche Vergleiche sind jedoch nicht zielführend, da die technischen Grundlagen dieser Systeme unterschiedlich sind.

Technische Realität: Vor- und Nachteile bei der Berechnung der Motor- und Nenndauerleistung

Bei bürstenlosen Gleichstrommotoren (BLDC) mit Rotations bzw. Kadenzsteuerung (z. B. Bafang BBS oder Nabenmotoren mit Tretsensor), lässt sich die Motorleistung aufgrund der vorhandenen Volt (Akku) & Ampere  (Steuergerät/Controller) oder der  Herstellerangaben relativ einfach feststellen, auch ohne Prüfstand.

Für viele Hersteller (z. B. Bafang, Bosch, Brose, Fazua, Giant SyncDrive, Mahle, Shimano, Specialized, TQ Systems, Yamaha, ZF etc.) ist es gängige Praxis, dass die Regelelektronik bei kraftsensorgesteuerten Motoren kurzfristig die maximale Leistung freigibt. Diese Spitzenwerte werden jedoch durch die Nenndauerleistung gemäß der ECE-R-85-Norm über eine Prüfzeit von 30 Minuten relativiert. Die Hersteller bestätigen die Einhaltung dieser Vorgaben durch eigene Labormessungen.

Bafang-BBS Motoren wurden bis ca. 2021 von Herstellern wie Fischer, Prophete oder NCM etc. verkauft. Diese Motoren besitzen eine UART Schnittstelle und konnten vom Endverbraucher zu einfach in Geschwindigkeit, Leistung und miit  Gasgriff ausgestattet und manipuliert werden. 

Die Verbände und alle Hersteller beschlossen, diese leicht veränderbaren Motorsysteme, mit UART-Protokoll nicht mehr an Endverbraucher innerhalb der EU / EG zu liefern.

Für alle Motoren gelten daher die Angaben des Herstellers zur max. Leisstung und Nenndauerleistung bzw. die Grundlagen der Physik zur Leistungsberechnung.

Die BBS-DIY Motoren werden zwar mit einer CE über die EMV (Elektro-Magnetische-Verträglichkeit) geliefert, eine Produktsicherheit in Form einer CE (Konformitätserklärung) und der Leistung liegen den Umbausätzen nicht bei.

Falls Sie einen Bausatz erwerben und diesen selbst verbauen, sind Sie der Inverkehrbringer und haben auch den Leistungsumfang zu bestätigen.

Fragen Sie am besten den Händler/Verkäufer, ob dieser den Bausatz (z.B. Bafang BBS01 /250W) als zulassungsfrei bestätigt oder was für Möglichkeiten bestehen

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Bafang BBS: 250-W-Aufkleber, Programmierung und Pedelec-Einordnung

250 W auf dem Aufkleber – ist ein Bafang BBS damit automatisch ein Pedelec?

Nein. Ein 250-W-Aufkleber allein entscheidet nicht darüber, ob ein mit Bafang BBS umgebautes Fahrrad rechtlich als Fahrrad beziehungsweise Pedelec eingeordnet werden kann.

Ebenso wenig bedeutet eine höhere kurzzeitige Leistungsaufnahme automatisch, dass ein Antrieb kein Pedelec sein kann.

Maßgeblich sind die tatsächlichen technischen Eigenschaften des fertig umgebauten Fahrzeugs.

Was verlangt § 1 Absatz 3 StVG?

Für ein Fahrrad mit elektromotorischem Hilfsantrieb nennt das Straßenverkehrsgesetz insbesondere folgende Merkmale:

  • höchstens 250 W Nenndauerleistung,
  • progressive Verringerung der Unterstützung mit steigender Geschwindigkeit,
  • Ende der Unterstützung spätestens bei 25 km/h,
  • Ende der Motorunterstützung, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört.

Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h kann zusätzlich vorhanden sein.

Entscheidend ist also nicht, welcher Wert auf einem Gehäuse oder Aufkleber steht, sondern wie das System tatsächlich arbeitet.

Ist das Programmieren eines Bafang-BBS-Controllers verboten?

Das bloße Ändern von Controllerparametern ist nicht automatisch deshalb verboten, weil eine Programmiersoftware verwendet wird.

Entscheidend ist vielmehr, welcher Betriebszustand dadurch entsteht und wie das Fahrzeug anschließend eingesetzt wird.

Eine Einstellung auf 25 km/h oder ein eingetragener Wert von 250 W ist jedoch für sich allein noch kein technischer Nachweis dafür, dass sämtliche für das Fahrzeug maßgeblichen Anforderungen tatsächlich eingehalten werden.

Warum ein 250-W-Aufkleber kein Leistungsnachweis ist

Die gesetzlich relevante Größe ist die Nenndauerleistung.

Ein nachträglich angebrachter Aufkleber misst keine Leistung, überwacht keine Controllerdaten und verhindert keine spätere Änderung der Konfiguration.

Deshalb kann ein Aufkleber einen tatsächlich vorhandenen technischen Zustand lediglich beschreiben – er kann ihn nicht herstellen.

Ein falscher oder irreführender Aufkleber macht eine technisch abweichende Konfiguration nicht regelkonform.

CE-Kennzeichnung und 250-W-Angabe sind zwei verschiedene Dinge

Die CE-Kennzeichnung ist keine behördliche Zulassung eines Pedelecs.

Mit einer CE-Kennzeichnung erklärt der für das Produkt verantwortliche Hersteller, dass das betreffende Produkt die für diese Kennzeichnung anwendbaren europäischen Anforderungen erfüllt.

Welche Vorschriften eine konkrete CE-Kennzeichnung umfasst, kann nur anhand der zugehörigen Konformitätserklärung und technischen Dokumentation beurteilt werden.

Aus einem CE-Zeichen auf einer einzelnen Komponente folgt daher nicht automatisch, dass das fertig umgebaute Fahrrad sämtliche Anforderungen an ein Pedelec erfüllt.

Umgekehrt ist eine CE-Kennzeichnung auch nicht mit einer behördlich erteilten Fahrzeugzulassung gleichzusetzen.

Eine Bescheinigung macht ein Fahrzeug nicht zulassungsfrei

Auch eine schriftliche Bestätigung, ein Datenblatt oder eine technische Dokumentation erzeugt nicht erst den Pedelec-Status.

Die Einordnung ergibt sich aus den tatsächlichen Eigenschaften des Fahrzeugs.

Dokumente können jedoch dabei helfen, einen vorhandenen technischen Zustand nachvollziehbar darzustellen.

Deshalb ist die Aussage „ohne Herstellernachweis automatisch zulassungspflichtig“ zu pauschal.

Wo liegt bei frei programmierbaren BBS-Systemen die eigentliche Schwierigkeit?

Bei kompatiblen Bafang-BBS-UART-Systemen können relevante Controllerparameter grundsätzlich verändert werden.

Eine einmalige Programmierung beantwortet deshalb noch nicht die Frage, was geschieht, wenn diese Werte später erneut verändert werden.

Genau dieser Punkt ist für GutRad entscheidend.

Was macht das GutRad StVO-Modul?

Das GutRad StVO-Modul stellt für kompatible Bafang-BBS-UART-Systeme einen definierten GutRad-Datensatz her.

Vor der ersten Anpassung werden die vorhandenen Controllerdaten gesichert.

Bei jeder Inbetriebnahme werden die relevanten Controllerparameter erneut überprüft.

Werden Abweichungen erkannt, überschreibt das Modul die betreffenden Werte wieder mit dem hinterlegten GutRad-Datensatz.

Das ist ein anderer Ansatz als eine einmalige Programmierung.

Warum wir nicht einfach „manipulationssicher“ schreiben

Die pauschale Aussage „manipulationssicher“ ist technisch zu undifferenziert.

Wir beschreiben deshalb lieber konkret, was das GutRad-System tut:

Veränderungen der überwachten Controllerparameter werden bei der nächsten Inbetriebnahme erkannt und durch den hinterlegten GutRad-Datensatz überschrieben.

Der GutRad-Key ist kein Tuning-Schalter

Der GutRad-Key wird für den bestimmungsgemäßen Betrieb nicht benötigt.

Er dient insbesondere der Wiederherstellung der vor Installation gespeicherten Controllerdaten, beispielsweise bei einem Rückbau oder einer Rückgabe des Moduls.

Er ist nicht als Umschalter zwischen einem Pedelec- und einem Tuningmodus vorgesehen.

Wer trägt beim Selbstumbau die Verantwortung?

Wer ein Fahrrad selbst mit einem Nachrüstantrieb ausstattet, bleibt für den technisch ordnungsgemäßen Zustand des fertig umgebauten Fahrzeugs verantwortlich.

Das betrifft nicht nur die Controllerparameter, sondern auch Montage und die übrigen sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Fahrrads.

Das GutRad StVO-Modul übernimmt diese Gesamtverantwortung nicht.

GutRad dokumentiert den von seinem System hergestellten und überwachten Betriebszustand des kompatiblen Antriebssystems – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Fazit: Aufkleber, Softwarewert und tatsächlicher Zustand

Für die Einordnung eines Bafang-BBS-Selbstumbaus sollte man drei Dinge auseinanderhalten:

  • Aufkleber: beschreibt allenfalls einen behaupteten Wert.
  • Programmierung: stellt zu einem bestimmten Zeitpunkt Controllerparameter ein.
  • Tatsächlicher Betriebszustand: entscheidet darüber, wie das Antriebssystem wirklich arbeitet.

Nicht was auf dem Motor steht, entscheidet – sondern was das System tatsächlich macht.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen technischen und rechtlichen Einordnung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Begutachtung eines konkreten Fahrzeugs.