• Wie wird die Nenndauerleistung von Bafang BBS Mittelmotoren bestimmt?

    8. August 2023

    Die Nenndauerleistung wird von Bafang auf den jeweiligen BBS Motorgehäuse auf der Unterseite eingraviert und auch ein Programmieren dieses Motorcontrollers hat Regeln!

    Auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie werden Leistungsdaten vom Hersteller selbst angegeben. Die Konformität kann vom Hersteller Bafang selbst oder durch eine zusätzliche Hardware bestätigt werden.

    Zur Dokumentation sollte eine Konformitätserklärung bezüglich der Leistung vorliegen.

    Bafang liefert die als Bausatz ausgelieferten BBS Motoren lediglich mit einer CE-Kennzeichnung bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), jedoch ohne CE für Betriebssicherheit oder Leistungsbestätigung. Bedauerlicherweise hat in den letzten Jahren der Verkauf mit falschen oder unzureichenden Hinweisen zugenommen, und es mangelt an fachlicher Aufklärung bezüglich der notwendigen rechtlichen Anforderungen zum Betrieb.

    Aufgrund dieser Entwicklungen werden die Motoren nicht direkt von Bafang an Endverbraucher geliefert, sondern vorwiegend durch chinesische Händler auf Plattformen wie Amazon, AliExpress, EBay etc. im DropShipping-Modell angeboten und verkauft. In Deutschland und Österreich beliefert Bafang keine Online-Händler direkt mit BBS Motoren, plant jedoch, diesen Service in Zukunft auszubauen und auch direkt Ersatzteile an kleinere Händler zu liefern, wie uns Bafang kürzlich mitteilte.

    Bei einer Umrüstung durch einen Händler oder eine Werkstatt ist eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Leistungs- und Funktionsanpassung zum zulassungsfreien Betrieb erforderlich. Dabei trägt der private oder gewerbliche Umrüster die Verantwortung gegenüber Dritten.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) definiert Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung und einer größten Nenndauerleistung von 250 Watt. Die Tretunterstützung endet, wenn eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreicht wird. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bleibt ein nachgerüstetes Fahrrad mit Tretunterstützung ein Fahrrad, benötigt keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungskennzeichen und erfordert keine Fahrerlaubnis.

    Das StVO Modul ist nach geltenden Richtlinien inklusive Bestandsschutz die einzige rechtssichere Lösung für die Nachrüstung und den Nachweis eines zulassungsfreien Fahrzeugs bzw. Fahrrads mit Bafang BBS Mittelmotor in der Europäischen Union. Dabei sind stets die nationalen Richtlinien zu beachten.

    Die Kriterien für die Verwendung elektrischer Motoren zur Nachrüstung von Fahrrädern werden derzeit von Fachgremien definiert. Sobald diese verabschiedet werden und in die gesetzlichen Regelungen einfließen, wird eine private Umrüstung nach dem heutigen Stand der Technik ohne technische Abnahme nicht mehr möglich sein.

    Eine angestrebte Norm existiert bereits als Entwurf unter EN 15194 und wurde am 2021-09-24 veröffentlicht. Es ist aus unserer Sicht nur eine Frage der Zeit, bis diese in die Gesetzgebung bzw. Regelungen einfließt. Die Verordnung legt die Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung aller neuen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten fest. Im Zweifelsfall müssen die Motoren nachgerüsteter Fahrräder von einem Gutachter untersucht werden. Jegliche anfallenden Kosten werden dem Besitzer auferlegt, sofern auch nur ein geforderter Wert nicht eingehalten wurde.

    Das Mißverständniss der Nenndauerleistung!

    Die Prüfnorm der Regelung Nr. 85 bezieht sich nicht auf ein Motorsystem eines nicht klassifizierten Fahrzeugs. Ein Fahrrad mit Tretunterstützung ist eindeutig aus dieser Regelung ausgeschlossen. Industrielle Hersteller oder Importeure von kompletten Fahrzeugen (EPAC), die Bafang Motoren verwenden, sind für das Inverkehrbringen verantwortlich und müssen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge folgen.

    Das Amtsblatt der Europäischen Union beschreibt das Verfahren zur Darstellung der Leistung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N in einer angegebenen Kurve der Volllastleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme in Abhängigkeit von der Motordrehzahl. Diese Fahrzeuge werden in einzelne Fahrzeugkategorien zusammengefasst und gelten als Kraftfahrzeuge.

    Die genannte Regelung Nr. 85 hat weder mit dem BBS Bausatz noch mit unserem StVO Modul zu tun. Die „Rechtlichen Hinweise“ auf der Händlerseite „Windmeile“ sind daher irreführend. Die Fachkenntnisse der dort genannten Autorin „Lea_Deutscher“ sind überaus fraglich. Darstellungen von unseriösen Händlern bis hin zu Veröffentlichungen in Foren, einschließlich dem Wiki-Pedelec-Forum mit ständig neu editierten Formulierungen, treffen daher auf die Feststellung der Nenndauerleistung eines Bafang BBS DIY Motorsystems nachweislich nicht zu.

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