Bafang BBS Faktencheck – Zulassungpflichtig oder Nicht?

Bafang BBSHD

Leistungsbestimmung Bafang BBS DIY Motoren?

Wann gilt der Nachweis der 250W Leistungsbestimmung nach ECE R-85 Prüfnorm und wer hat Folge zu leisten?

In fragwürdigen Foren und auf unseriösen Plattformen, werden Diskussionen zu der zulässigen 250W Nenndauerleistung, von offensichtlich fachlich unorientierten Teilnehmern geführt. Manche sprechen sogar von der Möglichkeit der unbegrenzten Maximalleistung des Motors bei gleichzeitiger Zulassungsfreiheit. Kann das wirklich sein?

Die Nenndauerleistung führt seit Jahren zu allen möglichen- und unmöglichen Theorien bis zu Vergleichen von Herstellerangaben von Komplettpedelecs der L1 Kategorie und deren Leistungsangaben, mit Motoren von  z.B. Bosch, Brose, Shimano etc.. Diese werden dann  mit den genannten Herstellerangaben mit der Bafang BBS Motorleistung verglichen. Ist das deren ernst?

Die Angaben von Herstellern werden in aller Regel unter Laborbedingungen errechnet und auf deren Angaben genehmigt. Diese werden von Technischen Diensten überprüft und bestätigt, anschließend vom KBA genehmigt. Selbst nach Erteilung der Betriebserlaubnis haftet der Aussteller (Hersteller) für evtl. entstehende Mängel oder Schäden am gelieferten Fahrzeug.

Die Verwendung der Fahrzeuge mit verbauten Bafang Systemen und der dort genannten Leistungswerte, werden vom Hersteller wie z.B. Fischer, Prophete, NCM und weiteren am Markt befindlichen EPAC Fahrzeugherstellern oder Importeuren benannt und mit einem Nachweis in Form einer Betriebserlaubnis bzw. einer Typgenehmigung vom KBA getragen.

Für einzelne Bafang Motoren und deren Komponenten selbst, gibt es keine Verpflichtung zur Bestätigung der Nenndauerleistungsprüfung nach der Norm (ECE R-85), da diese nicht in Fahrzeuge aus einer Serienproduktion oder Kleinserie (Einzelabnahme) bzw. einer definierten Fahrzeugklasse eingebaut werden.

Daher gilt für das System die Maschinenrichtlinie. Die BBS-Motoren haben auch lediglich einen CE Aufkleber der die EMV (Elektro-Magnetische-Verträglichkeit) bestätigt. Es fehlt somit eine CE (Konformitätserklärung) für die Leistungsbestimmung.

Fachgremien zusammen mit Spezialisten und Sachverständigen beschäftigen sich nun mit Regelungen die zur Betriebssicherheit solcher Umbauten beitragen, da die Motoren, teils von skrupellosen Händlern, dem Endverbraucher als Bausatz zur Nachrüstung, ohne offensichtliche Hinweise auf die Gefahren angeboten und verkauft werden.

Daher beziehen i.d.R. andere Marktbeteiligte Online Shops oder Fahrradhändler diese Motorenkomponenten nicht direkt von Bafang selbst, sondern von chinesischen Händlern, die entsprechend die Ware schon in der EU vorhalten. Im DropShipping erreicht diese Ware dann,, auf verschiedenen Lieferwegen den Endverbraucher.

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