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Leistungsumfang bei Bafang BBS DIY-Motoren
23/05/2025Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr – in der gesamten EU
Leistungsumfang bei Bafang BBS DIY-Motoren – Klarstellung zu rechtlichen und technischen Aspekten
Für die legale Nutzung eines nachgerüsteten Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr ist ein zertifizierter Leistungsnachweis erforderlich. Eine eigenständige Drosselung bzw. Begrenzung der Leistung sollte schriftlich durch den Hersteller oder einem qualifizierten Fachbetrieb erfolgen, um rechtlichen Nachteilen vorzubeugen. Eine Dokumentation des Leistungsumfangs ist daher Pflicht. Display´s ohne gültige CE und einer Bedienungsanleitung werden bei einer Überprüfung häufig zu einem Problem.
Die ECE R-85-Norm hingegen, findet bei gewerblich oder industriell hergestellten Fahrzeugen (Serienproduktion) Ihre Anwendung. Bei einer gewerblichen Nachrüstung für Endverbraucher, muss zudem auch die Produktsicherheit aller am Fahrzeug befindlichen Teile nachgewiesen und in einem technisches Gutachten erfasst werden.
Die Angaben zur Auführung und der ermittelten Leistungsdaten müssen von den Technischen Diensten, auf Grundlage eines festgelegten Leitfadens, überprüft und bewertet und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen einer Betriebserlaubnis genehmigt werden. Nach Erteilung übernimmt der Hersteller (Umrüster) die volle Verantwortung für die Angaben und mögliche daraus resultierende Mängel oder Schäden.
Häufige Missverständnisse zur Nenndauerleistung und Prüfnormen
Immer wieder kursieren auf Händlerseiten, in Foren oder vermeintlich fachlichen Artikeln irreführende oder falsche Aussagen zur rechtlichen Einordnung und zur erlaubten Leistung von DIY-Umbausätzen wie dem Bafang BBS01, BBS02 oder BBSHD.
Ein weit verbreiteter Irrglaube: Trotz erheblich höherer Maximalleistung sei eine uneingeschränkte Nutzung im Straßenverkehr zulassungsfrei möglich. Dies widerspricht jedoch der geltenden Rechtslage.
Technische Einordnung: Warum sich DIY-Motoren nicht mit Komplettsystemen vergleichen lassen
Vergleiche zwischen Nachrüstsystemen (z. B. Bafang BBS) und Komplett-Pedelecs (z. B. Bosch, Shimano, Brose) hinken oft, da unterschiedliche technische Grundlagen zugrunde liegen. Die Nenndauerleistung bei bürstenlosen Gleichstrommotoren (BLDC) – wie sie im Bafang BBS eingesetzt werden – ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Spannung (V), Stromstärke (A) und der Steuerungselektronik.
Bei kadenzgesteuerten Systemen kann die reale Motorleistung auch ohne Prüfstand, recht zuverlässig durch einfache physikalische Berechnungen oder Herstellerangaben ermittelt werden.
Industriell gefertigte Pedelecs (EPAC) haben laut EU-Vorgaben der DIN EN 15194 zu folgen und sind vom Hersteller zu zertifizieren. Diese beeinhaltet z.B. auch eine Prüfung der Nenndauerleistung nach der ECE-R-85.
Entgegen der Annahme einer vermeintlichen Expertin der Firma Windmeile GmbH – Lea_Deutscher – die behauptet „Bei einer privaten Nachrüstung eines Fahrrads mit einem Bafang BBS-Motor, wäre eine Prüfung gemäß der ECE R-85 Prüfnorm erforderlich.
Warum werden BBS-DIY-Motoren mit UART Protokoll nicht mehr verkauft?
Bis etwa 2021 wurden BBS-Motoren von Marken wie Fischer, Prophete oder NCM vertrieben. Diese Motoren verfügten über eine UART-Schnittstelle, die es Endnutzern ermöglichte, Leistung, Geschwindigkeit oder Gasgrifffunktion leicht selbst zu manipulieren.
Aufgrund der damit verbundenen Risiken haben viele Hersteller und Verbände beschlossen, diese Motoren nicht länger frei an Endkunden zu liefern.
Was gilt für Selbstumrüster?
- Obwohl Bafang-Motoren mit einer CE-Kennzeichnung hinsichtlich der EMV (Elektromagnetischen Verträglichkeit) ausgeliefert werden, fehlt oft eine CE-Konformitätserklärung zur Produktsicherheit oder Leistung. Wer einen solchen Bausatz erwirbt und selbst verbaut, gilt rechtlich als „Inverkehrbringer“ und ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur maximalen Leistung.
Daher sollten Käufer vorab beim Händler erfragen, ob für den jeweiligen Bausatz (z. B. Bafang BBS01 / 250W) eine Zulassungsfreiheit schriftlich bestätigt wird oder welche Alternativen zur rechtssicheren Nutzung bestehen.
Wichtiger Hinweis zur Programmierung
Das eigenständige Umprogrammieren eines Bafang-BBS-Controllers ohne eine Konformitätsbestätigung durch Hersteller oder Fachbetrieb bietet keine Rechtssicherheit und stellt im öffentlichen Straßenverkehr ein rechtliches Risiko dar.
Fazit:
Die Diskussion über die zulässige Leistung und Zulassungsfreiheit von BBS-DIY-Motoren ist häufig von Halbwissen und Wunschdenken geprägt.
Wer legal auf öffentlichen Straßen unterwegs sein will, sollte nicht auf „YouTube-Tipps“ oder Händlerwerbung vertrauen, sondern sich an die technischen Fakten und rechtlichen Rahmenbedingungen halten.
Fachgremien, Sachverständige und Techniker arbeiten aktuell an Regelungen, die die Betriebssicherheit solcher Umbauten verbessern sollen. Denn leider werden diese Systeme nach wie vor von unseriösen Anbietern ohne ausreichende Aufklärung oder Sicherheitshinweise verkauft.