Regelungen für Endverbraucher von Bafang BBS DIY Motoren
Glauben, Hoffen oder Wissen?
Es ist sicherlich nicht illegal die Leistungsparameter eines Steuergerätes selbst umzuprogrammieren, jedoch ohne einen zusätzlichen Nachweis oder einer Konformitätserklärung über die abgeregelte Leistungsangabe und deren Umfang gilt ein Bafang BBS Motorsystem als Zulassungspflichtig! Zusätzlich gilt das Aufkleben einer nicht nachvollziehbaren Angabe einer Leistung als vorsätzliche Täuschung. Daher ist ein selbsthergestellter, erworbenener oder gefälschter CE Aufkleber mit 250W Bezeichnung, ohne einen entsprechenden Nachweis, der Konformitätserklärung des Herstellers, höchst fragwürdig und kann zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen.
Eine CE-Kennzeichnung bestätigt, dass die grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind. Um die CE-Kennzeichnung anzubringen, muss der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter eine Konformitätserklärung ausstellen, in der bestätigt wird, dass eine Maschine den geltenden Vorschriften entspricht. Ein Videodokumentation oder eine Einbauanleitung ohne Bestätigung eines Fachbetriebs reicht i.d. R. nicht aus.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) gilt jeder, der ein Fahrrad mit einem nachgerüsteten Motor ausstattet, als „Hersteller“ und haftet entsprechend. Die rechtliche Perspektive sieht vor, dass durch die Nachrüstung mit einem elektrischen Antrieb ein neues Produkt entsteht. Als Konsequenz erlöschen beispielsweise Garantieleistungen des ursprünglichen Radherstellers für mögliche Defekte z.B. Rahmenbruch oder Bremsenversagen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass durch den Umbau nicht automatisch die Eigenschaften als Hersteller für die verwendeten Komponenten wie das Motorsystem, der Akku, Rahmen, Räder und Anbauteile übernommen werden. Diese Teile bleiben eigenständige Produkte des jeweiligen Herstellers.
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