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Warum das GutRad StVO-Modul für Bafang BBS-Systeme unerlässlich ist
26/11/2023Bafang BBS Umrüstsysteme – beliebt, aber offen für Manipulation
Die Bafang BBS-Mittelmotoren (BBS01, BBS02, BBSHD) sind leistungsstark, weit verbreitet und lassen sich leicht an vielen Fahrradtypen nachrüsten.
Doch genau hier liegt auch das Problem: Ohne geeignete Begrenzung erfüllen sie nicht dauerhaft die Anforderungen für ein zulassungsfreies Pedelec nach StVZO.
Problem: Keine Manipulationssicherheit ab Werk
– Offene Programmierung: Die Motorsteuerung lässt sich mit frei erhältlicher Software durch Laien verändern.
– Leistungsfreigabe: Werkseitig sind oft hohe Stromwerte (bis zu 30 A) eingestellt – viel zu viel für ein legales Pedelec.
– Kein Schutz gegen Rückänderung: Selbst nach Softwareanpassung kann der Nutzer die Begrenzung jederzeit selbst wieder aufheben.
– Gasgriff aktivierbar: Ein einfacher Klick macht das Fahrrad zum zulassungspflichtigen Kraftrad.
➡️ Ergebnis: Keine rechtlich sichere Einordnung als Pedelec
Die Lösung: Das GutRad StVO-Modul
Das GutRad StVO-Modul ist die einzige am Markt verfügbare Hardware, die speziell für Bafang BBS-Systeme entwickelt wurde, um eine rechtssichere Umrüstung auf Pedelec-Niveau zu ermöglichen.
Was leistet das Modul?
– Begrenzung der Nennleistung auf 250 W (mechanisch)
– Abregelung der Tretunterstützung bei 25 km/h
– Deaktivierung des Gasgriffs / der Schiebehilfe über 6 km/h
– Manipulationssicher: Hardwarebasiert, nicht softwareseitig umprogrammierbar
– Optional mit Konformitätserklärung nach EN 15194 / StVZO
Nachweispflicht für den Inverkehrbringer
Wer ein Fahrzeug mit einem Bafang BBS-Motor in den Verkehr bringt (z. B. Händler, Umrüster, Hersteller), muss den Leistungsumfang und die Pedelec-Konformität nachvollziehbar dokumentieren:
Begrenzung der Nennleistung auf 250 W nachweisbar
Abregelung der Geschwindigkeit auf 25 km/h
Deaktivierte Anfahrhilfe über 6 km/h
Manipulationsschutz durch hardwareseitige Absicherung
Nur so ist eine rechtlich sichere Einordnung als Pedelec möglich.
Ohne das GutRad StVO-Modul bleibt jede Umrüstung mit einem Bafang BBS-Motor rechtlich unsicher. Wer ein solches System ohne sichere Begrenzung im öffentlichen Verkehr nutzt, riskiert:
Strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz
Führerscheinpflicht (da das Fahrzeug kein Pedelec mehr ist)
Bußgelder und Punkte wegen Verstoß gegen die Zulassungsordnung
Fazit: Sicher. Legal. Nachvollziehbar.
Nur mit dem GutRad StVO-Modul wird ein Bafang BBS-System zu einem echten Pedelec – mit dauerhaft wirksamer Begrenzung, Schutz vor Manipulation und Möglichkeit zur Konformitätsdokumentation.
>> Lassen Sie Ihre Umrüstung professionell sichern – mit dem GutRad StVO-Modul.
– Schriftliche Bestätigung, dass es sich um ein Pedelec 25 handelt (§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz)
EG-Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung:
– EG-Konformitätserklärung des Herstellers/Importeurs
– CE-Zeichen auf dem Pedelec25
Quellangabe:
DGUV Information 208-047
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen