• Warum das GutRad StVO-Modul für Bafang BBS-Systeme unerlässlich ist

    26/11/2023

    Bafang BBS Umrüstsysteme – beliebt, aber offen für Manipulation

    Die Bafang BBS-Mittelmotoren (BBS01, BBS02, BBSHD) sind leistungsstark, weit verbreitet und lassen sich leicht an vielen Fahrradtypen nachrüsten.

    Doch genau hier liegt auch das Problem: Ohne geeignete Begrenzung erfüllen sie nicht dauerhaft die Anforderungen für ein zulassungsfreies Pedelec nach StVZO.

    Problem: Keine Manipulationssicherheit ab Werk

    – Offene Programmierung: Die Motorsteuerung lässt sich mit frei erhältlicher Software durch Laien verändern.

    – Leistungsfreigabe: Werkseitig sind oft hohe Stromwerte (bis zu 30 A) eingestellt – viel zu viel für ein legales Pedelec.

    – Kein Schutz gegen Rückänderung: Selbst nach Softwareanpassung kann der Nutzer die Begrenzung jederzeit selbst wieder aufheben.

    – Gasgriff aktivierbar: Ein einfacher Klick macht das Fahrrad zum zulassungspflichtigen Kraftrad.

    ➡️ Ergebnis: Keine rechtlich sichere Einordnung als Pedelec

    Die Lösung: Das GutRad StVO-Modul

    Das GutRad StVO-Modul ist die einzige am Markt verfügbare Hardware, die speziell für Bafang BBS-Systeme entwickelt wurde, um eine rechtssichere Umrüstung auf Pedelec-Niveau zu ermöglichen.

    Was leistet das Modul?

    – Begrenzung der Nennleistung auf 250 W (mechanisch)

    – Abregelung der Tretunterstützung bei 25 km/h

    – Deaktivierung des Gasgriffs / der Schiebehilfe über 6 km/h

    – Manipulationssicher: Hardwarebasiert, nicht softwareseitig umprogrammierbar

    – Optional mit Konformitätserklärung nach EN 15194 / StVZO

    Nachweispflicht für den Inverkehrbringer

    Wer ein Fahrzeug mit einem Bafang BBS-Motor in den Verkehr bringt (z. B. Händler, Umrüster, Hersteller), muss den Leistungsumfang und die Pedelec-Konformität nachvollziehbar dokumentieren:

    Begrenzung der Nennleistung auf 250 W nachweisbar

    Abregelung der Geschwindigkeit auf 25 km/h

    Deaktivierte Anfahrhilfe über 6 km/h

    Manipulationsschutz durch hardwareseitige Absicherung

    Nur so ist eine rechtlich sichere Einordnung als Pedelec möglich.

    Ohne das GutRad StVO-Modul bleibt jede Umrüstung mit einem Bafang BBS-Motor rechtlich unsicher. Wer ein solches System ohne sichere Begrenzung im öffentlichen Verkehr nutzt, riskiert:

    Strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz

    Führerscheinpflicht (da das Fahrzeug kein Pedelec mehr ist)

    Bußgelder und Punkte wegen Verstoß gegen die Zulassungsordnung

    Fazit: Sicher. Legal. Nachvollziehbar.

    Nur mit dem GutRad StVO-Modul wird ein Bafang BBS-System zu einem echten Pedelec – mit dauerhaft wirksamer Begrenzung, Schutz vor Manipulation und Möglichkeit zur Konformitätsdokumentation.

    >> Lassen Sie Ihre Umrüstung professionell sichern – mit dem GutRad StVO-Modul.

    – Schriftliche Bestätigung, dass es sich um ein Pedelec 25 handelt (§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz)

    EG-Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung:

    – EG-Konformitätserklärung des Herstellers/Importeurs

    – CE-Zeichen auf dem Pedelec25

    Quellangabe:

    DGUV Information 208-047
    zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
    oder unter www.dguv.de/publikationen