Das GutRad StVO-Modul ist für ausgewählte Bafang-BBS-Antriebe mit UART-Kommunikation vorgesehen. Es stellt beim Einschalten einen definierten, dokumentierten Controllerzustand für den vorgesehenen Pedelec-25-Betrieb her.
Warum ein kontrollierter Controllerzustand wichtig ist
Bafang BBS01, BBS02 und BBSHD sind konfigurierbare Nachrüstantriebe. Je nach Controller, Softwarestand und Einstellung können unter anderem Abschaltgeschwindigkeit, Stromgrenzen und Gasgrifffunktionen verändert werden. Eine Typenbezeichnung oder ein 250-W-Aufkleber belegt deshalb für sich allein nicht, dass das vollständige Fahrrad die rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Das GutRad StVO-Modul setzt genau an diesem Punkt an: Die ursprünglichen Controllerdaten werden gesichert und das freigegebene Systemprofil wird beim Start überprüft beziehungsweise hergestellt. Entscheidend ist die tatsächlich verwendete Kombination aus Motor, Controller, Display, Modulprofil und Fahrrad.
Funktionen des GutRad StVO-Moduls
- definierte und dokumentierte Profile für ausgewählte Bafang-BBS-UART-Systeme,
- Überprüfung der vorgesehenen Controllerparameter bei jedem Einschalten,
- Motorunterstützung nur beim Treten,
- Beendigung der Motorunterstützung spätestens bei 25 km/h,
- Deaktivierung der normalen Gasgrifffunktion,
- je nach kompatiblem System weiterhin mögliche Anfahr- oder Schiebehilfe bis höchstens 6 km/h,
- Sicherung der ursprünglichen Controllerdaten.
Das Modul ist keine Fahrzeugzulassung
Das Modul ist eine technische Komponente und keine behördliche Betriebserlaubnis oder pauschale Freigabe des gesamten Fahrrads. Nach § 1 Absatz 3 StVG setzt die Einordnung als Fahrrad unter anderem voraus, dass der elektromotorische Hilfsantrieb höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung besitzt, die Unterstützung beim Ende des Tretens unterbrochen wird und sich bis spätestens 25 km/h abschaltet. Eine Anfahr- oder Schiebehilfe darf bis 6 km/h wirken.
Zusätzlich müssen Aufbau und Zustand des vollständigen Fahrrads passen. Dazu gehören insbesondere geeignete Bremsen, Beleuchtung und Reflektoren sowie eine fachgerechte Montage. Wer ein Fahrrad nachträglich motorisiert oder wesentlich verändert, trägt Verantwortung für die konkrete Fahrzeugkonfiguration.
Wortlaut von § 1 StVG beim Bundesministerium der Justiz
UART und CAN nicht verwechseln
Das hier beschriebene GutRad StVO-Modul ist für freigegebene Bafang-BBS-Systeme mit UART-Kommunikation bestimmt. Es ist nicht für neuere BBS-CAN-Systeme freigegeben. Vor Bestellung und Einbau müssen Motortyp, Spannung, Controller, Display und Kommunikationsprotokoll eindeutig geprüft werden.
Passendes Modul und freigegebenes Profil auswählen
Im GutRad-Shop finden Sie die aktuell angebotenen Varianten, Kompatibilitätshinweise und verfügbaren Systemprofile.
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Diese Produktinformation beschreibt Funktion und vorgesehenen Einsatz. Sie ersetzt keine individuelle technische Prüfung oder Rechtsberatung.








